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A l l g e m e i n e
G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n d e r
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| 1. |
Geltung der Bedingungen
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| 2. |
Angebot und Vertragsabschluss |
| 2.1. |
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. |
| 2.2. |
Zeichnungen. Abbildungen Gewichts- und Maßangaben sind soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. |
| 2.3. |
Für unsere Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der schriftliche Auftrag maßgebend. |
| 2.4. |
Nebenabreden sind nur wirksam wenn sie schriftlich bestätigt sind.
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| 3. |
Preise |
| 3.1. |
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung / dem Auftrag angeführten Preise zu zuzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort des Kaufgegenstands. |
| 3.2. |
Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten des Käufers. |
| 3.3. |
Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf der Schwankung von Wechselkursen beruhen, können an den Käufer weiter gegeben werden.
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| 4. |
Zahlungsbedingungen |
| 4.1. |
Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstands zur Zahlung in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht keine Verpflichtung Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen. |
| 4.2. |
Die Firma Merkel EDV-Systemberatung behält sich für alle Lieferrungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse, Bar bzw. Euroschecknachnahme oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben, auch wenn anders lautende Lieferverträge abgeschlossen worden sind. Der Firma Merkel EDV-Systemberatung steht das Recht zu, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden sind. |
| 4.3. |
Eine Zahlung gilt dann erst als erfolgt, wenn der Betrag an die zu zahlende Stelle (Bankkonto) der Firma Merkel EDV-Systemberatung endgültig gutgeschrieben wurde. |
| 4.4. |
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank ein Scheck nicht
eingelöst, ist die Firma Merkel EDV- Systemberatung zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der Merkel EDV-Systemberatung gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. |
| 4.5. |
Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.
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| 5. |
Lieferungen |
| 5.1. |
Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt unfrei per Paketdienst, Spedition oder Post. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandete Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden. |
| 5.2. |
Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt. |
| 5.3. |
Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern. |
| 5.4. |
Der Verkäufer ist zu Teilleistungen / Teillieferungen berechtigt. |
| 5.5. |
Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens 4 Wochen beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche/Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. |
| 5.6. |
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer 4 Wochen.
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| 6. |
Abnahme |
| 6.1. |
Der Käufer hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungs- anzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen. |
| 6.2. |
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann der Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne. |
| 6.3. |
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. |
| 6.4. |
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Diese Regelung findet auch Anwendung bei Stornierung oder Rücktritt auf Seiten des Käufers.
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| 7. |
Eigentumsvorbehalt |
| 7.1. |
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen auch für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. |
| 7.2. |
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. |
| 7.3. |
Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird Merkel EDV-Systemberatung Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der Firma Merkel EDV-Systemberatung gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die Firma Merkel EDV- Systemberatung ab und verwahrt die kostenfrei. |
| 7.4. |
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer heraus verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf dem Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. |
| 7.5. |
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung und anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassungen des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig.
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| 8. |
Gewährleistung |
| 8.1. |
Bei Mängeln und Fehlern der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, hat der Käufer Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens 2 Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes, so kann der Käufer Wandelung / Minderung geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. |
| 8.2. |
Der Käufer muss der Firma Merkel EDV-Systemberatung offenkundige etwaige Mängel spätestens nach einer Woche nach Kenntnis der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma Merkel EDV-Systemberatung frei von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unberührt. |
| 8.3. |
Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale zu erheben. |
| 8.4. |
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil, auf eigene Kosten und Gefahren, in der Orginalverpackung mit detaillierter Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung, an die Firma Merkel EDV Systemberatung einzusenden. |
| 8.5. |
Durch den Austausch von Teilen Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistungsfrist ausgenommen. |
| 8.6 |
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch. |
| 8.7. |
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder denn Austausch der beschädigten Liefergegenstände. |
| 8.8. |
Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Merkel EDV-Systemberatung stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. |
| 8.9. |
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma Merkel EDV-Systemberatung über. |
| 8.10. |
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeder Art aus. Ansprüche auf Schadenersatz wegen eines Mangels sind ausgeschlossen. |
| 8.11. |
Die Haftung des Verkäufers ist auf den Warenwert beschränkt.
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| 9. |
Erfüllungsort als Gerichtsstand |
| 9.1. |
Erfüllungsort ist Hauenstein. |
| 9.2. |
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hauenstein. |
| 9.3. |
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden oder sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke soll diejenige zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vermuten. |